Satzung der Evangelischen Akademie Abt Jerusalem der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig

Präambel

Die Evangelische Akademie Abt Jerusalem der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig (nachfolgend: Abt-Jerusalem- Akademie, AJA) ist ein Ort des Dialogs und des zivilisierten Streits. Sie wird gebildet aus der Evangelischen Akademie der Braunschweigischen Landeskirche und dem Evangelischen Klosterforum für Ethik und Kultur der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig.

Die AJA wirkt an der religiösen, kulturellen, gesellschaftspolitischen Diskussion mit. Sie greift insbesondere Fragestellungen auf, die sich aus den Themen der in der Region wirkenden universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ergeben. Mit wissenschaftsethischen und bildungspolitischen Themen setzt die AJA eigene Akzente; sie bilden das Profil und Markenzeichen der AJA. Die AJA ist Partnerin des öffentlichen Dialogs in der Gesellschaft. Sie bringt die Themen an die Orte der Auseinandersetzung; sie unterstützt und beteiligt dabei insbesondere die Gemeinden und Propsteien. Sie setzt sich auch kritisch mit Entwicklungen in der Kirche selbst auseinander.

Die AJA versteht sich in Analogie zum Selbstverständnis der Akademiearbeit anderer Landeskirchen in Deutschland als "Dritter Ort", an dem konkurrierende Auffassungen über die Bewältigung der Herausforderungen in einem offenen, handlungs- und entscheidungsentlasteten Diskurs erörtert werden können. Evangelische Akademiearbeit versucht auf diese Weise, der Pluralität der Perspektiven und Auffassungen gerecht zu werden, und ist dem Geist des weltoffenen, toleranten Protestantismus sowie dem Erbe der fortwirkenden Aufklärung verpflichtet. Kennzeichen der Arbeit der AJA sind ihre weitgehende Autonomie und Gestaltungsfreiheit.

Aufgabe der AJA ist es, die gesellschaftlichen und kulturellen Herausforderungen der Gegenwart auf nationaler und internationaler Ebene wahrzunehmen, mit wissenschaftlichen Methoden zu analysieren und bewusst zu machen. Die AJA fördert in evangelischer Verantwortung den beständigen Dialog von Kirche und Theologie mit Wissenschaft, Technik, Wirtschaft, Kunst, Politik und anderen Religionen.

§ 1 Arbeitsformen der AJA

(1) Die AJA bietet selbst Tagungen an, sie arbeitet mit der Evangelischen Erwachsenenbildung und den Hochschulgemeinden zusammen und koordiniert Veranstaltungen anderer Einrichtungen zu ethischen und kulturellen Themen. Sie fördert damit das gegenseitige Verstehen, stellt Lösungsvorschläge zu gesellschaftlich relevanten Themen zur Diskussion, trägt zur Orientierung vor dem Hintergrund des christlichen Wertespektrums bei und setzt bei allen Beteiligten nachhaltige (Selbst-) Bildungsprozesse in Gang, durch die Gemeinsinn, Verantwortungsgefühl und ethische Urteilskraft gestärkt werden. Für die Veranstaltungsdidaktik bedeutet das, dass die Teilnehmenden als Subjekte und nicht als Objekte dieser Bildungsprozesse angesehen und in Anspruch genommen werden.

(2) Die Veranstaltungen der AJA sind vorwiegend Bildungsveranstaltungen. Die aufgegriffenen Themen stehen im Zusammenhang mit grundlegenden Problemstellungen, die kontinuierlich bearbeitet werden. Die AJA nutzt alle für ihre inhaltliche Arbeit sinnvollen Arbeitsformen. Insbesondere sind zu nennen: Vortragsveranstaltungen, Workshops, Symposien als Expertentagungen und Expertenbefragungen. Die Ergebnisse können publiziert werden.

§ 2 Rechtsform

Die AJA ist eine unselbständige Einrichtung der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig mit Sitz am Theologischen Zentrum, Braunschweig. Sie wird geleitet durch den Konvent und den Studienleiter oder die Studienleiterin.

§ 3 Konvent

(1) Der Konvent besteht aus zwölf Personen. Die Mitglieder des Konvents sollen Mitglieder der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig sein. Neun Mitglieder werden vom Landeskirchenamt für die Dauer von fünf Jahren berufen. Geborene Mitglieder sind der Landesbischof oder die Landesbischöfin, ein vom Bildungs- und Jugendausschuss der Landessynode zu benennendes Ausschussmitglied sowie ein vom Landeskirchenamt zu benennendes Mitglied des Kollegiums. Die Studienleitung (§ 5) ist ständiger Gast des Konvents.

(2) Der Konvent wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden oder eine stellvertretende Vorsitzende; die Amtsdauer entspricht dem Berufungszeitraum der in Absatz 1, Satz 3 genannten Mitglieder.

(3) Der Konvent hat insbesondere die Aufgabe, über die thematische Ausrichtung, das Jahresprogramm und den Tagungsplan zu bestimmen. Weiterhin obliegen ihm folgende Aufgaben:

a) Entscheidung über das Budget,

b) Evaluierung der Veranstaltungen,

c) Organisation von Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit der Studienleitung,

d) Empfehlungen zur Berufung der Studienleitung (§ 5) und der Regionalbeauftragten (§ 4 Absätze 2 und 3).

(4) Der Konvent ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Beschlüsse des Konvents sind zu protokollieren.

(5) Die Mitglieder des Konvents sind ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen. Die angemessene Vergütung für Dienstleistungen auf Grund eines besonderen Vertrages bleibt hiervon unberührt.

§ 4 Arbeitsweise des Konvents

(1) Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben und zur Vorbereitung entsprechender Beschlüsse kann der Konvent Arbeitskreise bilden. Der Konvent soll insbesondere bei der Entwicklung der Programme sachkundige Personen einbeziehen.

(2) Veranstaltungsorte sind in der Regel das Tagungshaus Hessenkopf und das Theologische Zentrum. Der Konvent wirkt jedoch darauf hin, dass auch dezentrale Veranstaltungen durch Regionalbeauftragte (Absatz 3) im gesamten Bereich der Landeskirche durchgeführt werden.

(3) Das Landeskirchenamt beruft die Regionalbeauftragten auf Empfehlung des Konvents.

§ 5 Studienleitung

(1) Der Studienleiter oder die Studienleiterin (Studienleitung) leitet die AJA nach Maßgabe dieser Satzung im Rahmen der Beschlüsse des Konvents.

(2) Die Studienleitung steht in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis bei der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig nach den dort geltenden arbeits- und dienstrechtlichen Vorschriften. Sie untersteht der Fachaufsicht des Konvents und der Dienstaufsicht des Landeskirchenamtes. Sie wird vom Landeskirchenamt auf Empfehlung des Konvents berufen.

(3) Die Studienleitung ist Dienstvorgesetzte des für die AJA tätigen weiteren Personals.

§ 6 Geschäftsstelle

 Die Geschäftsstelle der AJA wird im Theologischen Zentrum der Landeskirche in Braunschweig errichtet. Sie verwaltet insbesondere das für die Arbeit der AJA zugewiesene Budget und erledigt die anfallenden administrativen Aufgaben.

§ 7 Studienleiterkonferenz

(1) Der Studienleiterkonferenz gehören an:

a) der oder die Vorsitzende des Konvents,

b) die Studienleitung,

c) der Hochschulpfarrer oder die Hochschulpfarrerin der Landeskirche,

d) ein Vertreter oder eine Vertreterin der Evangelischen Erwachsenenbildung (Arbeitsgemeinschaft Braunschweig),

e) das in den Konvent entsandte Mitglied des Kollegiums des Landeskirchenamtes,

f) die Regionalbeauftragten.

Die Studienleiterkonferenz wird einberufen und geleitet durch die Studienleitung. 

(2) Die Studienleiterkonferenz ist – gemeinsam mit der Studienleitung – verantwortlich für die Organisation und Umsetzung der durch den Konvent entwickelten thematischen Schwerpunkte. Sie erstellt die Kalkulationen zu den geplanten Veranstaltungen und gibt das Programm der AJA heraus.

§ 8 Gründungsphase

Die AJA nimmt ihre Tätigkeit zum 1. Januar 2010 auf. Vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2011 besteht der Konvent (abweichend von den Regelungen des § 3 Absätze 1 und 2) aus den bisherigen Mitgliedern des Kuratoriums des Evangelischen Klosterforums und des Wissenschaftlichen Beirats der Evangelischen Akademie. Vorsitzender des Konvents ist bis dahin der Landesbischof der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig. Zum 1. Januar 2012 und danach wird der Konvent nach den Regelungen des § 3 Abätze 1 und 2 gebildet. Eine Studienleitung ist bis spätestens zum 1. Januar 2012 zu berufen. Bis zur Berufung einer Studienleitung werden deren Aufgaben durch die Geschäftsführer des ehemaligen Klosterforums und der ehemaligen Evangelischen Akademie gemeinschaftlich wahrgenommen.

§ 9 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Zugleich treten die Kirchenverordnung über die Einrichtung einer Evangelischen Akademie der Braunschweigischen Landeskirche vom 19. März 1947 und die Ordnung für das Evangelische Klosterforum für Ethik und Kultur der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig vom 9. Oktober 2003 außer Kraft.

Wolfenbüttel, den 20. Oktober 2009 /
Goslar, den 12. November 2009

Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig Kirchenregierung Prof. Dr. Weber Landesbischof