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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 31.03.2026

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen des Theologischen Zentrum Braunschweig. Das Theologische Zentrum Braunschweig ist eine rechtlich unselbstständige Einrichtung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig. Vertragspartner der Teilnehmenden ist daher die Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig als Rechtsträger. Sofern in einzelnen Veranstaltungsausschreibungen abweichende Regelungen getroffen werden, gelten diese.

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Veranstalter ist:
Theologisches Zentrum Braunschweig
Alter Zeughof 1
38100 Braunschweig

(2) Veranstaltungen sind Tagungen, Reisen, Pilgertouren, Lehrgänge, Seminare, Foren, Workshops, Konzerte, Gespräche und ähnliche vom Veranstalter ausgerichtete Aktivitäten.

(3) Teilnehmende sind die Gruppen oder Privatpersonen, die sich zu Veranstaltungen angemeldet haben.

(4) Veranstaltungsort in Braunschweig ist das Theologische Zentrum Braunschweig, sofern in der Veranstaltungsbeschreibung keine anderen Häuser benannt sind.

§ 3 Pflichten des Veranstalters

Der Veranstalter führt die Veranstaltungen wie im Programm beschrieben durch.

§ 4 Teilnahme

Die Angebote des Veranstalters stehen für alle Interessierten offen. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die sich an einen bestimmten Personenkreis richten und als solche ausgeschrieben wurden.

§ 5 Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt in Textform, telefonisch oder über die Onlineanmeldung auf der Internetseite des Veranstalters. Die Anmeldung soll bis spätestens zehn Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Es gilt das Datum des Eingangs.

(2) Sofern in den Ausschreibungen eine abweichende Frist genannt wird, gilt diese.

(3) Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

(4) Mit der Anmeldung erklärt der/die Anmeldende verbindlich, an der Veranstaltung teilnehmen zu wollen.

(5) Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

§ 6 Kosten

(1) Die in der Veranstaltungsausschreibung ausgewiesenen Kosten sind in der Regel der Veranstaltungsbeitrag. Da unser Gästehaus aktuell nicht genutzt wird, werden Kosten für Verpflegung und auswärtige Unterkunft  separat ausgewiesen.

(2) Eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Minderung. Dies gilt insbesondere bei Programmänderungen (§ 10). Nimmt ein Teilnehmer einzelne Leistungen infolge vom Veranstalter nicht zu vertretender Umstände nicht in Anspruch, ist eine anteilige Rückerstattung nicht möglich. Gleiches gilt für nicht eingenommene Mahlzeiten.

§ 7 Fälligkeit

(1) Die Veranstaltungskosten sind zu Beginn der Veranstaltung fällig, sofern in der Veranstaltungsbeschreibung nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Im Falle einer in der Veranstaltungsbeschreibung vorgesehenen Vorauszahlung erstellt der Veranstalter den Teilnehmenden vorab eine Rechnung. Der Zeitpunkt der Fälligkeit wird auf der Rechnung vermerkt.

§ 8 Rücktritt des Teilnehmers bei Veranstaltungen

(1) Bei Veranstaltungen, die keine Pauschalreisen gem. §§ 651a ff. BGB sind, können Teilnehmende bis Veranstaltungsbeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Erklärung beim Veranstalter.

(2) Es gelten folgende gesonderte Stornoregelungen:

Für Seminare vom Atelier Sprache gilt nach Empfang der Anmeldebestätigung die Teilnahme als verbindlich. Eine kostenlose Absage ist nur bis acht Wochen vor Kursbeginn möglich. Danach muss, auch im Falle einer krankheitsbedingten Absage, der Teilnehmerbeitrag gezahlt werden. Wenn ein*e Ersatzteilnehmer*in genannt wird, entstehen keine Kosten.

Bei Veranstaltungen der Ev. Akademie Abt Jerusalem und dem Ehrenamtskolleg gilt bei gebührenpflichtigen Veranstaltungen eine Stornofrist von zehn Tagen vor Veranstaltungsbeginn, danach muss die Gebühr bezahlt werden.

Bei eintägigen Pilgertouren ist eine Abmeldung von einer Pilgertour bis 5 Tage vor Tour-Termin kostenfrei. Danach ist eine kostenfreie Abmeldung nur möglich, wenn der/die Absagende für eine*n Ersatz-Teilnehmer*in sorgt. Bei mehrtägigen Pilgertouren gelten unterschiedliche Stornofristen entsprechend der Herbergen. Diese werden bei der Anmeldung mitgeteilt.

Bei externen Veranstaltungen und Raumbuchungen erheben wir bei einer Stornierung innerhalb von zehn Tagen vor der Veranstaltung Gebühren in Höhe von 50 Prozent der vereinbarten Raum- und Bewirtungskosten, minimal 50 €.

(3) Die Nichtteilnahme an der Veranstaltung ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung gilt nicht als Rücktritt. In diesem Fall bleibt der Teilnehmer zur Bezahlung des Preises verpflichtet.

§ 9 Rücktritt des Veranstalters und Änderung von Programmen

(1) Der Veranstalter kann eine Veranstaltung spätestens sieben Tage vor deren Beginn absagen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Ausschreibung genannte erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Sonstige gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsgründe bleiben unberührt.

(2) Der Veranstalter hat bei sonstigen Veranstaltungen die Möglichkeit, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn

a) ein Hauptreferent oder eine Hauptreferentin aus vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen verhindert ist oder
b) die Veranstaltungsräume aufgrund von höherer Gewalt nicht zur Verfügung stehen.
Will der Veranstalter vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen, hat er dies den Teilnehmenden unverzüglich nach Kenntnisnahme des Grundes mitzuteilen.

(3) Bereits gezahlte Teilnahmekosten werden unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen im Fall eines Rücktritts gemäß Absatz 1 oder Absatz 2 nicht.

(4) Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungsprogramme in zumutbarer Weise zu ändern, insbesondere Zeitpläne anzupassen oder Referenten zu wechseln.

(5) Sofern der Veranstalter eine Veranstaltung zulässigerweise absagt, besteht kein Anspruch auf die Durchführung dieser Veranstaltung. Der Veranstalter ist nicht zum Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, Arbeitsausfallkosten oder zur Zahlung sonstiger Aufwendungen verpflichtet. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, ist ausgeschlossen.

§ 10 Unterbringung

Das Theologische Zentrum Braunschweig stellt keine Unterbringung zur Verfügung.

§ 11 Hausordnung & Gewaltschutzkonzept

Es gelten die Hausordnungen und die Gewaltschutzkonzepte der jeweiligen Veranstaltungsstätte. Die Hausordnung vom Theologischen Zentrum ist hier hinterlegt:

https://www.thzbs.de/wir-sind/das-haus/hausordnung

Das Gewaltschutzkonzept vom Theologischen Zentrum findet man hier:

https://www.thzbs.de/wir-sind/das-haus/gewaltschutzkonzept

§ 12 Haftung des Teilnehmers

Der Teilnehmer haftet für alle von ihm verursachten Schäden an Gebäude und Inventar nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften.

§ 14 Haftung des Veranstalters

(1) Für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Veranstaltungen ist die Haftung des Veranstalters im Übrigen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

(2) Er haftet nicht für Ansprüche gegen Dritte. Dies gilt insbesondere, wenn er lediglich als Vermittler tätig geworden ist.

(3) Soweit bei einer Veranstaltung ein Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Veranstalters besteht nicht. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die auf einem überlassenen Parkplatz entstanden sind, sofern er diese nicht zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

(4) Für zurückgebliebene Sachen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Anfrage und Risiko des Teilnehmers nachgesandt. Der Veranstalter verpflichtet sich, zurückgebliebene Sachen sechs Monate aufzubewahren.

§ 15 Rechnung

Die Rechnungsstellung erfolgt über das Theologische Zentrum Braunschweig.

§ 16 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten der Teilnehmenden werden sorgfältig geschützt. Soweit personenbezogene Daten der Teilnehmenden verarbeitet werden, erfolgt die Datenverarbeitung nach dem Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) in der Neufassung vom 15. Januar 2025.

(2) Personenbezogene Daten werden gespeichert, um den Buchungsvorgang abzuwickeln. Bei ausgewiesenen Tagungen werden die Daten der Teilnehmenden für die Abrechnung mit Zuschussgebern verwendet. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben, sofern die Teilnehmenden nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

§ 17 Keine Teilnahme an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren

Das Theologische Zentrum Braunschweig nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil. Wir gehen davon aus, dass etwaige Unstimmigkeiten zu Vertragsangelegenheiten auch ohne ein solches Verfahren einvernehmlich geklärt werden können.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Das Programm dient der Information über unsere Veranstaltungen und enthält keine verbindlichen Angebote. Sämtliche Angaben über Termine, Kosten, Beiträge, Leistungen und Programme entsprechen dem Stand bei Veröffentlichung. Änderungen der Programme bleiben ausdrücklich vorbehalten, solange der Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung nicht geschlossen wurde. Abweichende Vereinbarungen sind nur in Textform möglich und gültig.

(2) Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter verjähren, mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung, wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Veranstaltung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(3) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages nicht berührt.